Sledge hat geschrieben:Prinzipiell bin ich auch für eine Fahrtüchtigkeitsprüfung, ...
Im Prinzip sehe ich das ähnlich wie du. Gegen eine Überprüfung spricht eigentlich nur die eigene Eitelkeit...
Sledge hat geschrieben:(nicht mehr zu korrigierende Sehschwäche/Farbenblindheit, ein schlechtes Hörvermögen, sonstige Krankheiten, ...). ...
Wenn man eine nicht mehr zu korrigierende Sehschwäche bekommt (selten aber doch vorstellbar), dann bekommt man eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten. Ich habe, ehrlich gesagt, noch niemanden mit so einer Armbinde fahren sehen. Allerdings kann es durchaus sein, dass manche Zeitgenossen im Straßenverkehr mit solchen Behinderungen unterwegs sind, gerade weil niemand so etwas kontrolliert (außer es kommt zu einem Unfall). Erworbene Farbenblindheit ist nicht bekannt, also Vorsicht mit den Beispielen.
Welcher Senior (aber die Jüngeren sind hierbei nicht ausgenommen) weiß schon, dass er sich mit einem Diabetes nicht so ohne weiteres hinters Steuer setzen darf? Wieder fehlt die Kontrollmöglichkeit.
Sledge hat geschrieben:Mein Schwiegervater (82 Jahre) ist Nachtblind.
Das wird laut Fahrerlaubnisverordnung seit 1998 nicht mehr überprüft (bei denen, die ein augenärztliches Gutachten zum Führen eines Fahrzeugs benötigen). Der Gesetzgeber (und damit die kompetenten Augenärzte als wissenschaftliche Berater) sehen die mögliche Gefährdung offensichtlich anders als der (besorgte) Laie.
Mir geht es (mit meinen jugendlichen 57 Lenzen) immer noch so, dass ich eigentlich keine Beleuchtung am Fahrzeug brauche, um etwas zu sehen, obwohl ich 1995 Schwierigkeiten bei einem Dämmerungstest hatte. (Es ist auch auf dem platten Land so hell, dass ich mich gut orientieren kann, wenn das Fahrlicht nicht eingeschaltet ist.)