Ich weiß nicht, wieso Garantiearbeiten Streß sein sollten.
Beim Gebrauchtwagenverkauf sicherlich. Aber bei Neuwagen? Da zahlt doch der Hersteller an die Werkstatt für die Ausführung der Arbeiten!
Garantiearbeiten
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Fulminator hat geschrieben:Aber bei Neuwagen? Da zahlt doch der Hersteller an die Werkstatt für die Ausführung der Arbeiten!
So weit ich weiß, nicht den vollen Betrag und einige Dinge gar nicht.
Bei Gebrauchtwagen zahlt eine Versicherung einen Anteil und den Rest der Kunde.
Das ist für die Werkstatt recht praktisch, weil sie alles bekommen - und wenn nicht, müssen sie das nicht machen.
Wie es bei Gebrauchtwagengarantie für sehr junge Fahrzeuge (heißt Select oder so bei Citroën) aussieht, weiß ich nicht.
Grand Picasso 155THP EGS6 Selection, Bildschirm Typ C, Hickory Braun, 47.000 sorgenfreie km und dann nahmen die Sorgen zu, bis mit 75.000km der Schlussstrich gezogen wurde.
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Fulminator hat geschrieben:Da zahlt doch der Hersteller an die Werkstatt für die Ausführung der Arbeiten!
Haha

Der Hersteller zahlt den vorher definierten Betrag X an die Werkstatt für die Maßnahme Y. Ob die Werkstatt mit dem Geld hinkommt ist ihr selbst überlassen. Es ist nicht so, dass die Werkstatt dem Hersteller eine tatsächliche Rechnung stellen kann.
Z.B. bei der "außerplanmäßigen Servicemaßnahme" an der Hochdruckpumpe oder dem Wechsel eines defekten Außenspiegels an meinem C4GP.
Ciao,
Stefan
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Fulminator hat geschrieben:Ob das nun Citroen oder der Kunde zahlt, dürfte doch keinen Unterschied machen?
Wir sprachen ja von Garantiearbeiten, und da zahlt der Kunde nix und Citroen nur das, was Ciroen meint wie lange es nach Norm hätte dauern sollen.
Vor allem mit einem relativ neuen Modell investiert der Händler in seiner Werkstatt mehr Zeit als diese Norm vorsieht und bleibt auf den restlichen Kosten sitzen.

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Außerdem werden nur die direkten Arbeiten bezahlt, also z.B. 10min für den Tausch vom Bremssattel. Reifen runter Bremse zerlegen, reinigen zusammensetzen usw. werden nicht gezahlt
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Stefan_C4BlueHDI hat geschrieben:Fulminator hat geschrieben:Ob das nun Citroen oder der Kunde zahlt, dürfte doch keinen Unterschied machen?
Wir sprachen ja von Garantiearbeiten, und da zahlt der Kunde nix und Citroen nur das, was Ciroen meint wie lange es nach Norm hätte dauern sollen.
Vor allem mit einem relativ neuen Modell investiert der Händler in seiner Werkstatt mehr Zeit als diese Norm vorsieht und bleibt auf den restlichen Kosten sitzen.
Moment mal. Heißt das im Umkehrschluß, das der Händler mich bei "Privatarbeiten" bescheißt, de facto mehr berechnet, als Citroen für angemessen hält?!
Fulminator hat geschrieben:Moment mal. Heißt das im Umkehrschluß, das der Händler mich bei "Privatarbeiten" bescheißt, de facto mehr berechnet, als Citroen für angemessen hält?!
Nein.
Das heißt eigentlich nur, dass Hersteller ihren Vertragshändlern Arbeiten nicht vollständig bezahlen. In dem Zitat ist es nur leicht missverständlich formuliert.
Alle Hersteller haben mit ihren Vertragshändlern einen Deal, wobei der Händler dann auf Teilen der Kosten für Garantiearbeiten sitzen bleibt.
Das ist generell auch ok, wenn er den Verkauf gemacht hat. Macht ein anderer den Verkauf, sackt der den Teil des Gewinns ein und hat ein geringeres Risiko bei den möglichen Arbeiten oder kann eben mehr Rabatt geben.
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Stefan_C4BlueHDI hat geschrieben:Moment mal. Heißt das im Umkehrschluß, das der Händler mich bei "Privatarbeiten" bescheißt, de facto mehr berechnet, als Citroen für angemessen hält?!
Nö. Für alle alltäglichen Arbeiten (Wechsel Bremsscheiben, Zahnriemenwechsel und so weiter) gibt es feste Pauschalen. In den Unterlagen von Citroen steht genau, wie viele Arbeitseinheiten das dauert, und mehr wird normalerweise nicht abgerechnet. Der Kunde zahlt nur mehr, wenn es weitere Arbeiten gibt, z.B. wenn sich heraus stellt, dass der Bremsschlauch auch erneuert werden muss. Der Endpreis ist natürlich abhängig vom Preis pro Arbeitseinheit, der von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich sein kann.
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