Staatliche Umweltprämie 2009

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Beitragvon i-racer » 17.02.2009 22:33

Logisch tut sich da jetzt was.

Sogar ich, als gelernter Mechatroniker, darf nun Autos (bzw. C1´s) verkaufen. Der Wahnsinn :|
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Beitragvon Skorrje » 18.02.2009 09:37

i-racer hat geschrieben:Autos (bzw. C1´s)

:arrow: :lol:

Wer weiß, vielleicht findest du ja darin einmal deine Erfüllung. Könnte mir vorstellen, dass die Prämien im Verkauf höher sind als beim Schrauben... :wink:
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Beitragvon DieselTanker » 18.02.2009 12:36

i-racer hat geschrieben:Sogar ich, als gelernter Mechatroniker, darf nun Autos (bzw. C1´s) verkaufen. Der Wahnsinn :|


Jetzt weis ich wenigstens, warum wir Verkäufer einen so schlechten Ruf haben :wink:
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Beitragvon SaxoVTS » 18.02.2009 17:46

:lol:
:D

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Beitragvon i-racer » 18.02.2009 20:52


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Beitragvon miepje » 01.03.2009 11:41

hi,
mal eine kurze frage.
welche möglichkeiten des nachweises, dass das auto 1 jahr auf mich zugelassen war, muss ich den da vorlegen.
reicht da der steuernachweis oder muss es unbedingt der schein sein.
da ich umgezogen bin habe ich einen neuen schein bekommen und der alte wurde vernichtet, daher erst zulassung seit 08/08 obwohl ich das auto bereits seit 04/07 zugelassen habe.
für antworten bedanke ich mich bereits jetzt und verbleibe
mfg miep
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Finaly

Beitragvon Finaly » 01.03.2009 11:48

Ich denke das wird nicht über den Schein, sondern über den Brief gehen, den musst du nämlich mit dem Antrag einreichen soweit ich weis. Ansonsten wird es bestimmt nen Weg geben dir von der Zulassungsstelle eine Bescheinigung geben zu lassen, dass du den Wagen länger als ein Jahr hast.

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Beitragvon Stoelo » 01.03.2009 13:50

Finaly hat geschrieben:... über den Brief gehen, den musst du nämlich mit dem Antrag einreichen soweit ich weis.
Falsch :!: Eine Briefkopie reicht. Deshalb ist es ja so leicht, ein offiziell "abgewracktes" Auto wieder zuzulassen bzw. in den Export zu geben.

Wie´s genau geht, steht hier.

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Beitragvon SaxoVTS » 01.03.2009 13:54

Nachweise

Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:

* Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
* Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
* Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
* Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
* Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
:D

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Beitragvon i-racer » 01.03.2009 14:59

Wir hatten letzte Woche ein vergleichbares Problem:

Opel Corsa, Kundenzulassung November 2008.

"Das wird aber eng mit der Umweltprämie." so unsere Aussage

Kunde: "Das Auto ist schon seit über 10 Jahren auf mich angemeldet."

Der Kunde hatte sich einen Katalysator nachgerüstet, dieser wurde in den Fahrzeugschein eingetragen. Dieser wurde damit erneuert und die Kundenzulassung wurde geändert, obwohl das Auto schon ewig auf den Halter angemeldet ist :!:

Also alles im grünen Bereich, er bekommt die Abwrackprämie :wink:
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