Tjones hat geschrieben:Da macht sich der Arzt aber selber strafbar. Lt. Rechtssprechung muss der Arzt immer abwägen was vorrang hat - die Schweigepflicht oder jemanden "blind" auf die Strasse zu lassen - nur der Arzt kann hier aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung entscheiden und zur Vermeidung einer Straftat die Schweigepflicht brechen.
Gibt ja inzwischen schon genug Urteile gegen Ärzte die Straftaten hätten vermeiden können, wenn Sie die Schweigepflicht gebrochen hätten. So haben sie sich ganz einfach mitschuldig gemacht.
Aber - und das habe ich auch schon erlebt - um die Schweigepflicht nicht zu brechen genügt es eine Anonyme Anzeige zu erstatten...
Die Rechtssprechung in Deutschland ist leider häufig sehr weit auslegbar und teils absurd.

Ifb hat ja hierzu noch mal alles geschrieben, ich möchte aber dazu auch noch meinen Senf abgeben:
Tjones, Du solltest Dich besser belesen. Eine Offenbarung der Verschwiegenheitspflicht besteht nur bei Planung einer Straftat nach § 138 StGB. Ansonsten steht das Recht der informatiellen Selbstbestimmung in der Verfassung über den anderen.
Wann und Wer Auto fährt, darf also immer noch derjenige selbst bestimmen, vorausgesetzt er hat die Erlaubnis dazu. Die erteilt aber nicht der Arzt, sondern es ist eine Frage des Gesetzgebers. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung in Deutschland aber eben nicht absurd, sondern ziemlich eindeutig. Denn jemanden seine Lebensgrundlage zu kontrollieren und womöglich zu entziehen, ist ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht.
Solange Dir sowieso von einem Strafgericht (Und zwar nur von einem STRAFgericht, Unschuldsvermutung gilt bei Vorwurf einer Straftat!)keine Straftat nachgewiesen werden kann, hast Du als unschuldig zu gelten. Mit schlechten Augen einen Unfall zu erzeugen, -kann vielleicht- grob Fahrlässig sein, aber damit es tatsächlich eine Straftat im rechtlichen Sinne ist, hängt es davon davon ab, wie die Umstände dazu führten und ob diese Umstände überhaupt mit einer Strafe bedroht werden können. Und genau das muss auch immer erst jeweils individuell im Einzelfall gerichtlich entschieden werden. (§ 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
Du merkst, so einfach funktioniert unser Rechtssystem nicht und das ist auch gut so! Für jeden von uns! Unser Rechtssystem ist in Sachen Strafbarkeit eines der Besten weltweit. (Ausnahmen wie Kachelmann haben ja diese Regel ausreichend bestätigt)
Sicherlich nerven alte Leute im Auto, allerdings nerven mich die jungen Pöbel umso mehr. Die sind wirklich eine Gefahr und haben durchaus auch straftatähnliche Verhaltensweisen, auch im Straßenverkehr.