Senioren am Steuer
Verfasst: 20.12.2008 10:32
Hallo,
die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass Autofahrer ab 60 künftig regelmäßig zur Fahrprüfung müssen, wenn sie sich auffällig verhalten.
Zunächst soll jedoch bei fahruntüchtigen Autofahrern der Hausarzt diese durch Gespräche dazu ermuntern, ihren Führerschein freiwillig abzugeben. Eine Selbsteinschränkung der Senioren, nicht mehr bei Dunkelheit oder nur noch bekannte Strecken zu fahren, könne die physischen Einschränkungen (mangelnde Beweglichkeit, verlangsamte Reaktion) nicht kompensieren.
Wer sich uneinsichtig zeigt und im Straßenverkehr auffällig wird, soll dann zur Zwangsprüfung und bei festgestellter Untauglichkeit, seinen Führerschein abgeben.
Man kann ja jetzt denken, was man will, aber wenn ich mir die Teilnehmer am Straßenverkehr ansehe, dann komme ich manchmal auch zu dem Schluss, dass verschiedene Fahrer besser die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und ihren Führerschein abgeben sollten (z.B. die "Raser", die auf völlig freier und gerader Strecke, ihren Motor mit Tempo 50 voll ausfahren müssen und hierdurch andere zu riskanten Manövern verführen/zwingen).
Andererseits ist gerade in Zeiten der Autokrise zu bedenken, dass häufig die ältere Generation öfter bereit ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Diese Kunden würden dann wegbrechen, da man schließlich niemandem glaubhaft machen kann, dass er zwar einen neuen Wagen kaufen soll, ihn aber nicht fahren darf.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dieser Vorschlag aufgenommen und bei entsprechendem Zuspruch die "Auffälligkeit im Straßenverkehr" definiert wird.
Viele Grüße
Sascha
die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass Autofahrer ab 60 künftig regelmäßig zur Fahrprüfung müssen, wenn sie sich auffällig verhalten.
Zunächst soll jedoch bei fahruntüchtigen Autofahrern der Hausarzt diese durch Gespräche dazu ermuntern, ihren Führerschein freiwillig abzugeben. Eine Selbsteinschränkung der Senioren, nicht mehr bei Dunkelheit oder nur noch bekannte Strecken zu fahren, könne die physischen Einschränkungen (mangelnde Beweglichkeit, verlangsamte Reaktion) nicht kompensieren.
Wer sich uneinsichtig zeigt und im Straßenverkehr auffällig wird, soll dann zur Zwangsprüfung und bei festgestellter Untauglichkeit, seinen Führerschein abgeben.
Man kann ja jetzt denken, was man will, aber wenn ich mir die Teilnehmer am Straßenverkehr ansehe, dann komme ich manchmal auch zu dem Schluss, dass verschiedene Fahrer besser die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und ihren Führerschein abgeben sollten (z.B. die "Raser", die auf völlig freier und gerader Strecke, ihren Motor mit Tempo 50 voll ausfahren müssen und hierdurch andere zu riskanten Manövern verführen/zwingen).
Andererseits ist gerade in Zeiten der Autokrise zu bedenken, dass häufig die ältere Generation öfter bereit ist, sich ein neues Auto zu kaufen. Diese Kunden würden dann wegbrechen, da man schließlich niemandem glaubhaft machen kann, dass er zwar einen neuen Wagen kaufen soll, ihn aber nicht fahren darf.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dieser Vorschlag aufgenommen und bei entsprechendem Zuspruch die "Auffälligkeit im Straßenverkehr" definiert wird.
Viele Grüße
Sascha