Verfasst: 27.07.2009 18:28
Tjones hat geschrieben:Da macht sich der Arzt aber selber strafbar. Lt. Rechtssprechung muss der Arzt immer abwägen was vorrang hat - die Schweigepflicht oder jemanden "blind" auf die Strasse zu lassen - nur der Arzt kann hier aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung entscheiden und zur Vermeidung einer Straftat die Schweigepflicht brechen.
Gibt ja inzwischen schon genug Urteile gegen Ärzte die Straftaten hätten vermeiden können, wenn Sie die Schweigepflicht gebrochen hätten. So haben sie sich ganz einfach mitschuldig gemacht.
Aber - und das habe ich auch schon erlebt - um die Schweigepflicht nicht zu brechen genügt es eine Anonyme Anzeige zu erstatten...
Die Rechtssprechung in Deutschland ist leider häufig sehr weit auslegbar und teils absurd.
Gut geblubbert, schlecht belegt und ausserdem falsch.
Die OffenbarungsPFLICHTEN- da muss der Arzt melden- sind von den OffenbarungsRECHTEN- der Arzt darf die Schweigepflicht brechen, ist aber nicht verpflichtet- deutlich getrennt. O.a. Fakten gehören keineswegs zu den Pflichten.
Übersichtsartikel
Wenn wir immer erst jemand brauchen, der offizielle Regeln erstellt, und zum Eingreifen auf ziviler Ebene keinen Arsch mehr in der Hosen haben, brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald ueberall ein Schild steht- erlaubt ist ja schliesslich, was nicht verboten ist.