BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen

Moderator: C4Forum-Team

Benutzeravatar
mcearth
Mitglied
Beiträge: 207
Registriert: 28.09.2008 07:53
Wohnort: 56414 Berod

BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen

Beitragvon mcearth » 07.07.2009 17:42

Hallo,

nach einem aktuellen Urteil setzt der Bundesgerichtshofs Neuwagenbesitzern eine Grenze für Schadensersatzforderungen.

Ist der Besitzer eines fabrikneuen Fahrzeugs (bis max. 1000 Kilometer Laufleistung) unverschuldet in einen Unfall verstrickt und erleidet der Wagen hierbei erhebliche Beschädigungen, muss die Versicherung des Unfallverursachers den Neuwagenpreis nur dann erstatten, wenn dessen Besitzer auch tatsächlich ein neues Fahrzeug erwerben wird.

Gibt sich der Unfallbeteiligte mit dem Schaden am Fahrzeug ab, braucht die Versicherung nur den entsprechenden Reparaturbetrag bzw. die Wertminderung zu zahlen.

Quelle

Ich finde, wenn jemand gerade erst ein neues Auto gekauft und hierauf womöglich Wochen und Monate gewartet hat, ist er eigentlich schon "gestraft" genug, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.

Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.

Viele Grüße

Sascha
C4 Picasso BlueHDI 150 Stop&Start Exclusive - Shark Grau
  • Sicherheitspaket
  • Anhängekupplung
  • Panorama-Glasdach

Bild

e-C4 Shine - Island-Blau
  • Drive-Assist-Plus
  • Kältepaket
  • Panorama-Glasdach
  • Park-Assist-360
  • ConnectedCAM

Bild

Benutzeravatar
Pot
Profi
Beiträge: 437
Registriert: 03.02.2009 11:40
Wohnort: Neuss

Re: BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen

Beitragvon Pot » 10.07.2009 02:11

mcearth hat geschrieben:
Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.


Das war im Prinzip knallharte Kalkulation zum eigenen Vorteil. Auto reparieren lassen und dennoch Neupreis auszahlen lassen. Schon ist der Urlaub, die Küche, der Zweitwagen oder die neue Couchgarnitur gesichert. Das war den Versicherern ein Dorn im Auge. Zu recht finde ich.
BMW 1er EZ 23.03.2013

Benutzeravatar
emm
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 25.05.2009 13:51
Wohnort: Kelkheim

Beitragvon emm » 08.12.2009 14:27

Das war im Prinzip knallharte Kalkulation zum eigenen Vorteil. Auto reparieren lassen und dennoch Neupreis auszahlen lassen. Schon ist der Urlaub, die Küche, der Zweitwagen oder die neue Couchgarnitur gesichert. Das war den Versicherern ein Dorn im Auge. Zu recht finde ich.


Sicherlich nicht wenn Du selbst davon betroffen wärst!
Mein Fall:
C4 Exclusive THP / 2 Wochen alt und mir ist einer Hinten drauf gebrezelt (Erheblicher Schaden).
NP: 24690,- Kaufpreis: 17690,- Euro. ( 10% Händlerrabatt, 1500,- Inzahlungsnahmeprämie und 3000,- Zulassungsprämie)

Nach nun langen rumgealber über meinen Anwalt ( den ich auch erstmal selbst finazieren darf, genauso wie das Gutachten) willigt die Versicherung ein den Kaufpreis 17690,- zu erstetzen.
Momentan kostet ein nichtmal vergleichbarer C4 tendance ca. 20100,- Euro.
Sprich ich darf nochmal ca. 2500,- Draufzahlen und darf damit leben das ich keine Exclusive mehr habe.
Momentan Stehts mir "Oberkante-Unterlippe"!!!!!

Das findest Du rechtens?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gehabt?
Gruß,
Emm

Benutzeravatar
Scubamarco
Alter Hase
Beiträge: 516
Registriert: 15.04.2009 20:21
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitragvon Scubamarco » 08.12.2009 16:20

Muß die Versicherung in deinem Fall nicht den Wiederbeschaffungswert bezahlen?
C4 Limousine VTI 120, VTR+, Komfortpaket, Luziferrot Erstzulassung 16.06.2009
˙·٠•● Galerie ●•٠·˙

Benutzeravatar
emm
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 25.05.2009 13:51
Wohnort: Kelkheim

Beitragvon emm » 08.12.2009 16:42

Hi,

das weiss leider nicht mal mein Anwalt. Das müsste der BGH entscheiden, also muss ich erstmal klagen. Das zieht sich natürlich und die damit verbundenen Kosten darf ich erstmal zahlen, sollte die Klage abgewiesen werden oder ich verliere den Prozess dann bleibe ich auf den Kosten sitzen :(
Nach meiner Recherche ist der Wiederbeschaffungswert nur bei einem Kaskoschaden bei Totalschaden zu ersetzen.

Bei der Regulierung auf Neuwagenbasis muss wohl nur der Neuwagen kaufpreis ersetzt werden (So die Versicherung).
Allerdings gibt es einen Paragraph 249 Absatz 1 in dem es heisst:
"Der Geschädigte ist so zu stellen als wäre der Schaden nicht entstanden"
Das ist auch das einzigste worauf ich mich berufen kann.

Mir Persönlich bereitet die ganze Sache erheblich Bauchweh.

Benutzeravatar
i-racer
PowerUser
Beiträge: 5443
Registriert: 20.08.2007 18:06
Wohnort: Würzburg

Beitragvon i-racer » 08.12.2009 22:19

Bei Citroen wird ein Service angeboten:

nennt sich TOP-Cover

PS: damit hättest du eventuell Gewinn gemacht (beim nächster Bestellung anklicken :idea: )

Tut mir leid für dein Auto & bauchweh vergeht :)
Citroën C4 - Forum
on Facebook

C4 VTS Coupé HDi 135 FAP VERKAUFT :cry:

C2 VTS Benzin in weiß VERKAUFT :cry:

LS 6 + LS 8 + LS 86 + LS 88

Benutzeravatar
juezae
Administrator
Beiträge: 8653
Registriert: 27.02.2006 15:33
Wohnort: Kreis Wesel
Kontaktdaten:

Beitragvon juezae » 08.12.2009 23:33

Lese dort nur etwas von Diebstahl und Totalschaden.
Finanzielle Entlastung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls
20 % Zuzahlung auf den Wiederbeschaffungswert,
maximal bis zum Neuwert

Wo soll der Gewinn herkommen? Das hieße, irgend jemand macht Verlust. Glaube ich nicht.
Viele Grüsse aus Veen!
DS3 e-HDi90 - So Chic Hickory Braun / Onyx Schwarz * Herst.: 10.05.2014
*NAVTEQ/Here Karten 2016-1*
Pers. Galerie juezae ♂

Benutzeravatar
emm
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 25.05.2009 13:51
Wohnort: Kelkheim

Beitragvon emm » 09.12.2009 09:50

Hi,
danke fürs mitgefühl :-)

Hätte ich nen Kaskoschaden würde meine Vers. auf den Listenneupreis zahlen.
Aber ich kämpfe hier gerade mit einem Haftpflichtschaden einer gegnerischen Versicherung und die Beziffern den "Neuwert" als den tatsächlichen Kaufpreis abzüglich aller Rabatte. Und diesen erhalte ich auch nur wenn ich einen gleichwertigen Neuwagen erwerbe.
Also schiesst mir als Nr. 1 Citroen mit seiner Preis-und Modelpolitik in den Rücken. Und 2. die Versicherung.

Also liebe Neuwagenbesitzer, fahrt schön Vorsichtig sonst kostet es EUER Geld und jede Menge Nerven!

Grüssle,
Martin

Benutzeravatar
Skorrje
Administrator
Beiträge: 9095
Registriert: 16.02.2007 10:48
Wohnort: D-Dinslaken

Beitragvon Skorrje » 09.12.2009 15:55

emm hat geschrieben:Also liebe Neuwagenbesitzer, fahrt schön Vorsichtig sonst kostet es EUER Geld und jede Menge Nerven!

Ist das beim Neuwagenkauf nicht immer so?
(*duckundweg*) :wink:
Skorrje
---
03/2008 bis 03/2017: Vehicule de Tourisme Racing: C4 Coupé 2.0 16V VTR+ | obsidien-schwarz | EZ 04/2005
- Galerie -

Benutzeravatar
emm
Neuling
Beiträge: 19
Registriert: 25.05.2009 13:51
Wohnort: Kelkheim

Beitragvon emm » 09.12.2009 15:59

:oops: Du weisst wie es gemeint ist
*lauf schneller ich krich dich* :lol:

Zurück zu „Grundsätzliches zum Auto überhaupt“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste