BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen
Verfasst: 07.07.2009 17:42
Hallo,
nach einem aktuellen Urteil setzt der Bundesgerichtshofs Neuwagenbesitzern eine Grenze für Schadensersatzforderungen.
Ist der Besitzer eines fabrikneuen Fahrzeugs (bis max. 1000 Kilometer Laufleistung) unverschuldet in einen Unfall verstrickt und erleidet der Wagen hierbei erhebliche Beschädigungen, muss die Versicherung des Unfallverursachers den Neuwagenpreis nur dann erstatten, wenn dessen Besitzer auch tatsächlich ein neues Fahrzeug erwerben wird.
Gibt sich der Unfallbeteiligte mit dem Schaden am Fahrzeug ab, braucht die Versicherung nur den entsprechenden Reparaturbetrag bzw. die Wertminderung zu zahlen.
Quelle
Ich finde, wenn jemand gerade erst ein neues Auto gekauft und hierauf womöglich Wochen und Monate gewartet hat, ist er eigentlich schon "gestraft" genug, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.
Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.
Viele Grüße
Sascha
nach einem aktuellen Urteil setzt der Bundesgerichtshofs Neuwagenbesitzern eine Grenze für Schadensersatzforderungen.
Ist der Besitzer eines fabrikneuen Fahrzeugs (bis max. 1000 Kilometer Laufleistung) unverschuldet in einen Unfall verstrickt und erleidet der Wagen hierbei erhebliche Beschädigungen, muss die Versicherung des Unfallverursachers den Neuwagenpreis nur dann erstatten, wenn dessen Besitzer auch tatsächlich ein neues Fahrzeug erwerben wird.
Gibt sich der Unfallbeteiligte mit dem Schaden am Fahrzeug ab, braucht die Versicherung nur den entsprechenden Reparaturbetrag bzw. die Wertminderung zu zahlen.
Quelle
Ich finde, wenn jemand gerade erst ein neues Auto gekauft und hierauf womöglich Wochen und Monate gewartet hat, ist er eigentlich schon "gestraft" genug, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.
Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.
Viele Grüße
Sascha