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BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen

Verfasst: 07.07.2009 17:42
von mcearth
Hallo,

nach einem aktuellen Urteil setzt der Bundesgerichtshofs Neuwagenbesitzern eine Grenze für Schadensersatzforderungen.

Ist der Besitzer eines fabrikneuen Fahrzeugs (bis max. 1000 Kilometer Laufleistung) unverschuldet in einen Unfall verstrickt und erleidet der Wagen hierbei erhebliche Beschädigungen, muss die Versicherung des Unfallverursachers den Neuwagenpreis nur dann erstatten, wenn dessen Besitzer auch tatsächlich ein neues Fahrzeug erwerben wird.

Gibt sich der Unfallbeteiligte mit dem Schaden am Fahrzeug ab, braucht die Versicherung nur den entsprechenden Reparaturbetrag bzw. die Wertminderung zu zahlen.

Quelle

Ich finde, wenn jemand gerade erst ein neues Auto gekauft und hierauf womöglich Wochen und Monate gewartet hat, ist er eigentlich schon "gestraft" genug, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird.

Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.

Viele Grüße

Sascha

Re: BGH begrenzt Schadensersatz bei Unfall mit Neuwagen

Verfasst: 10.07.2009 02:11
von Pot
mcearth hat geschrieben:
Wer jedoch hierbei mit einem erheblichen Schaden bei einem Neuwagen leben kann, hat es in meinen Augen schon verdient, wenn er nur die Reparaturkosten und Wertminderung ersetzt bekommt.


Das war im Prinzip knallharte Kalkulation zum eigenen Vorteil. Auto reparieren lassen und dennoch Neupreis auszahlen lassen. Schon ist der Urlaub, die Küche, der Zweitwagen oder die neue Couchgarnitur gesichert. Das war den Versicherern ein Dorn im Auge. Zu recht finde ich.

Verfasst: 08.12.2009 14:27
von emm
Das war im Prinzip knallharte Kalkulation zum eigenen Vorteil. Auto reparieren lassen und dennoch Neupreis auszahlen lassen. Schon ist der Urlaub, die Küche, der Zweitwagen oder die neue Couchgarnitur gesichert. Das war den Versicherern ein Dorn im Auge. Zu recht finde ich.


Sicherlich nicht wenn Du selbst davon betroffen wärst!
Mein Fall:
C4 Exclusive THP / 2 Wochen alt und mir ist einer Hinten drauf gebrezelt (Erheblicher Schaden).
NP: 24690,- Kaufpreis: 17690,- Euro. ( 10% Händlerrabatt, 1500,- Inzahlungsnahmeprämie und 3000,- Zulassungsprämie)

Nach nun langen rumgealber über meinen Anwalt ( den ich auch erstmal selbst finazieren darf, genauso wie das Gutachten) willigt die Versicherung ein den Kaufpreis 17690,- zu erstetzen.
Momentan kostet ein nichtmal vergleichbarer C4 tendance ca. 20100,- Euro.
Sprich ich darf nochmal ca. 2500,- Draufzahlen und darf damit leben das ich keine Exclusive mehr habe.
Momentan Stehts mir "Oberkante-Unterlippe"!!!!!

Das findest Du rechtens?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gehabt?
Gruß,
Emm

Verfasst: 08.12.2009 16:20
von Scubamarco
Muß die Versicherung in deinem Fall nicht den Wiederbeschaffungswert bezahlen?

Verfasst: 08.12.2009 16:42
von emm
Hi,

das weiss leider nicht mal mein Anwalt. Das müsste der BGH entscheiden, also muss ich erstmal klagen. Das zieht sich natürlich und die damit verbundenen Kosten darf ich erstmal zahlen, sollte die Klage abgewiesen werden oder ich verliere den Prozess dann bleibe ich auf den Kosten sitzen :(
Nach meiner Recherche ist der Wiederbeschaffungswert nur bei einem Kaskoschaden bei Totalschaden zu ersetzen.

Bei der Regulierung auf Neuwagenbasis muss wohl nur der Neuwagen kaufpreis ersetzt werden (So die Versicherung).
Allerdings gibt es einen Paragraph 249 Absatz 1 in dem es heisst:
"Der Geschädigte ist so zu stellen als wäre der Schaden nicht entstanden"
Das ist auch das einzigste worauf ich mich berufen kann.

Mir Persönlich bereitet die ganze Sache erheblich Bauchweh.

Verfasst: 08.12.2009 22:19
von i-racer
Bei Citroen wird ein Service angeboten:

nennt sich TOP-Cover

PS: damit hättest du eventuell Gewinn gemacht (beim nächster Bestellung anklicken :idea: )

Tut mir leid für dein Auto & bauchweh vergeht :)

Verfasst: 08.12.2009 23:33
von juezae
Lese dort nur etwas von Diebstahl und Totalschaden.
Finanzielle Entlastung im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls
20 % Zuzahlung auf den Wiederbeschaffungswert,
maximal bis zum Neuwert

Wo soll der Gewinn herkommen? Das hieße, irgend jemand macht Verlust. Glaube ich nicht.

Verfasst: 09.12.2009 09:50
von emm
Hi,
danke fürs mitgefühl :-)

Hätte ich nen Kaskoschaden würde meine Vers. auf den Listenneupreis zahlen.
Aber ich kämpfe hier gerade mit einem Haftpflichtschaden einer gegnerischen Versicherung und die Beziffern den "Neuwert" als den tatsächlichen Kaufpreis abzüglich aller Rabatte. Und diesen erhalte ich auch nur wenn ich einen gleichwertigen Neuwagen erwerbe.
Also schiesst mir als Nr. 1 Citroen mit seiner Preis-und Modelpolitik in den Rücken. Und 2. die Versicherung.

Also liebe Neuwagenbesitzer, fahrt schön Vorsichtig sonst kostet es EUER Geld und jede Menge Nerven!

Grüssle,
Martin

Verfasst: 09.12.2009 15:55
von Skorrje
emm hat geschrieben:Also liebe Neuwagenbesitzer, fahrt schön Vorsichtig sonst kostet es EUER Geld und jede Menge Nerven!

Ist das beim Neuwagenkauf nicht immer so?
(*duckundweg*) :wink:

Verfasst: 09.12.2009 15:59
von emm
:oops: Du weisst wie es gemeint ist
*lauf schneller ich krich dich* :lol: