Man nehme Einsicht in die AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) in der für die Fahrzeugversicherung jeweils gültigen Fassung. Dort ist unter A.2.1 geregelt, WAS versichert ist. Bei mir steht da folgendes und das kann natürlich bei euch abweichen:
In A.2.1.3 finden sich die "ohne Beitragszuschlag versicherten Teile", z.B. Gepäckträger, gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör, Fotoapparat bis 60 Euro etc.
In A.2.1.5 finden sich die "gegen Beitragszuschlag versicherten Teile", z.B. Dachkoffer, Postmotive unter Klarlack, Spezialaufbauten, zugelassene Veränderungen an Fahr- und Triebwerk etc.
In A.2.1.6 finden sich die "nicht versicherten Teile", z.B. Atlas,
Brillen, nicht serienmäßige Werkzeuge und Ersatzteile,
Fahrerkleidung, Heizung (soweit nicht fest eingebaut),
Laptop, Mobiltelefon, Ton- und Datenträger jeder Art etc.
Alles klar?
Sofern der Unfallgegner den Schaden verursacht hat, ist er wohl auch für die hier zur Rede stehenden Gegenstände schadenersatzpflichtig.