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juezae
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Beitragvon juezae » 28.06.2010 18:52

Hallo,
und welche Nachteile gibt es als Zweitbesitzer? z.Bsp. Versicherungstechnisch nach einem Totalschaden? Will es nicht heraufbeschwören. :?
Viele Grüsse aus Veen!
DS3 e-HDi90 - So Chic Hickory Braun / Onyx Schwarz * Herst.: 10.05.2014
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Hajo
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Beitragvon Hajo » 29.06.2010 10:59

Hm, gute Überlegung. Hatte bei meinem jetzigen nach Übernahme den Neuwagenrabatt in der Versicherung bekommen. Da nehme ich mal an, dass auch der Neuwagenwert erstattet wird bei einem Unfall. Bei der HUK mit meinem Tarif bis 18 Monate nach Erstzulassung.
Aber trotzdem, das werde ich mal im Auge behalten. Danke für den Hinweis. 8)

Gruß
Hajo
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lfb
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Beitragvon lfb » 29.06.2010 11:34

HUK Versicherungsbedingungen v.1.4.10:
.....
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schadener-
eignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom
Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest-
wert des Fahrzeugs wird abgezogen.
Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der
Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten.


Sicher eine Sache, die man schriftlich bestätigen lassen sollte, dass der Wagen so betrachtet wird.

Denn Neuwagen?
.....Das ist dem potentiellen Autokäufer bewußt, der weiß, daß eine Tageszulassung aus den genannten Gründen nur rein formal erfolgt, ohne daß sich die Beschaffenheit des Fahrzeugs als Neufahrzeug dadurch ändert, es insbesondere nicht benutzt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2000 - I ZR 253/97, NJW 2000, 2821 unter II 2 b aa).

Schließlich ist das Berufungsgericht auch zutreffend der Auffassung, daß die durch die Erstzulassung bedingte Verkürzung der Herstellergarantie und der Fristen für eine Neuwertentschädigung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung als auch für die nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung nicht von wesentlicher Bedeutung ist, wenn der Verkauf - wie hier - kurze Zeit nach der Erstzulassung erfolgt ist, sich auf nur wenige Tage beschränkt und die Herstellergarantie um nicht mehr als zwei Wochen verkürzt ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 44/97, NJW 1999, 3267 unter II 3).

( http://archiv.ferner-alsdorf.de/beitrag ... F_230.html )
Zuletzt geändert von lfb am 29.06.2010 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Rijk van smak
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Beitragvon Rijk van smak » 29.06.2010 11:44

Es stellt sich eher die Frage, ob Du eine "GAP"-Deckung abgeschlossen hast. Diese ist in der Regel 12-18 Mon. wirksam und übernimmt im Schadensfall die Differenz zwischen Istwert und Kaufwert.

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Beitragvon lfb » 29.06.2010 11:51

Rijk van smak hat geschrieben:Es stellt sich eher die Frage, ob Du eine "GAP"-Deckung abgeschlossen hast. Diese ist in der Regel 12-18 Mon. wirksam und übernimmt im Schadensfall die Differenz zwischen Istwert und Kaufwert.
GAP Deckung=> für Leasing Fahrzeuge, zahlt ungefähr die Differenz zwischen rückerstattetem Zeitwert durch Versicherung und Forderung des Leasingunternehmens.

Neuwertentschädigung: Vollkasko zahlt für Erstbesitzer eines Neuwagens den Kaufpreis bei Totalschaden (und nicht den aktuellen Wert) innerhalb der ersten 6-18Monate des Autolebens.
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Beitragvon Rijk van smak » 29.06.2010 11:57

lfb hat geschrieben:
Rijk van smak hat geschrieben:Es stellt sich eher die Frage, ob Du eine "GAP"-Deckung abgeschlossen hast. Diese ist in der Regel 12-18 Mon. wirksam und übernimmt im Schadensfall die Differenz zwischen Istwert und Kaufwert.
GAP Deckung=> für Leasing Fahrzeuge, zahlt ungefähr die Differenz zwischen rückerstattetem Zeitwert durch Versicherung und Forderung des Leasingunternehmens.

Neuwertentschädigung: Vollkasko zahlt für Erstbesitzer eines Neuwagens den Kaufpreis bei Totalschaden (und nicht den aktuellen Wert) innerhalb der ersten 6-18Monate des Autolebens.


@lfb!

Stimmt zwar, daß es für Leasingfahrzeuge (Zwingend?) ausgeschrieben ist, aber GAP-Deckung gilt nicht nur bei Leasingfahrzeugen, sondern wird bei den Versicherern auch bei Rattenkauf angeboten (habe ich). Und soweit ich meinen Versicherungsfutzie verstanden habe, kann es jeder bei jedem Fahrzeugkauf abschließen. Kostet halt nur Extragebühren/-Beiträge.

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Beitragvon lfb » 29.06.2010 12:05

Rijk van smak hat geschrieben:@lfb!

Stimmt zwar, daß es für Leasingfahrzeuge (Zwingend?) ausgeschrieben ist, aber GAP-Deckung gilt nicht nur bei Leasingfahrzeugen, sondern wird bei den Versicherern auch bei Rattenkauf angeboten (habe ich). Und soweit ich meinen Versicherungsfutzie verstanden habe, kann es jeder bei jedem Fahrzeugkauf abschließen. Kostet halt nur Extragebühren/-Beiträge.
Was ist Rattenkauf? Falls Kreditfinanzierung: Auch hier hat der Kreditgeber ein Interesse daran, dass er, so Du die Möhre aufs Dach drehst, nicht auf seinem Kredit sitzenbleibt. Du hast seine Sicherheit- das Auto- zerstört und er möchte seine Kohle sehen. Da der Wert des Autos schnelelr fällt, als Du Deinen Kredit abzahlen kannst, kanns auch da sinnvoll sein, die Differenz zwischen Restwert und Restschuld zu versichern.

Ob das auch geht, wenn Du Dein Auto bar bezahlst? Keine Ahnung, dann ist's eigentlich nur eine Sache zwischen Dir und der Vollkasko.
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Beitragvon Rijk van smak » 29.06.2010 12:20

lfb hat geschrieben:
Rijk van smak hat geschrieben:@lfb!

Stimmt zwar, daß es für Leasingfahrzeuge (Zwingend?) ausgeschrieben ist, aber GAP-Deckung gilt nicht nur bei Leasingfahrzeugen, sondern wird bei den Versicherern auch bei Rattenkauf angeboten (habe ich). Und soweit ich meinen Versicherungsfutzie verstanden habe, kann es jeder bei jedem Fahrzeugkauf abschließen. Kostet halt nur Extragebühren/-Beiträge.
Was ist Rattenkauf? Falls Kreditfinanzierung: Auch hier hat der Kreditgeber ein Interesse daran, dass er, so Du die Möhre aufs Dach drehst, nicht auf seinem Kredit sitzenbleibt. Du hast seine Sicherheit- das Auto- zerstört und er möchte seine Kohle sehen. Da der Wert des Autos schnelelr fällt, als Du Deinen Kredit abzahlen kannst, kanns auch da sinnvoll sein, die Differenz zwischen Restwert und Restschuld zu versichern.

Ob das auch geht, wenn Du Dein Auto bar bezahlst? Keine Ahnung, dann ist's eigentlich nur eine Sache zwischen Dir und der Vollkasko.


Ratten? :lol: Passiert, wenn man seinen, eigenen Text, nicht nochmal durchliest! Sollte Ratenkauf heißen!
-Sorry-

Zum Thema:GAP! Hast Du erstklassig Beschrieben! *top*
Falls, irgendwo im Threat, steht, daß der Wagen bar bezahlt wird/wurde, dann habe ich es überlesen. Aber da ich nicht jedesmal den ganzen threat neu lese, bin ich einfach mal auf die Fragestellung eingegegangen, wie die Versicherung sich verhält. Und habe dazu halt die GAP-Deckung erwähnt. Viele Vers.nehmer haben diese Deckung. Wissen aber nicht, daß sie Sie haben und was es ist. (Wenn überlesen -> T'schuldigung!)

Zum Thema Vers.-funzie (nicht negativ gemeint!), habe gerade mit im telefoniert. Generell kann man es bei seiner Versicherung abschließen. Aber es kommt auf den Versicherungsnehmer, Fahrzeugalter/-Zustand und eine Abwägung (Versicherungsbetrug!) durch den Vermittler an. Und (laut seiner Aussage) die Prämien, bei Barzahlung, sind unweit Höher als bei Leasing/-Kreditkauf! :lol:

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Beitragvon Paddy » 09.07.2010 00:09

i-racer hat geschrieben:
Paddy hat geschrieben:Ist dieses Braun sowas à la Bmw X1 ?


Ich habe vom Pic kein Foto,
aber SO ähnlich wirds aussehen :wink:

PS: tschuldigung, dass ich einen BmW genommen hab


Ist das hier das Hickory-Braun ?

Klick

Damit wär dann wenigstens geklärt,dass das Lenkrad bei der Farbe keinen braunen Ledereinsatz hat wie im Konfigurator ;)
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Beitragvon Citrofreak » 09.07.2010 11:37

Ja ist es,steht aber auch in dem Inserat drinn:-)

Gruß Holger
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