Senioren am Steuer

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lfb
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Beitragvon lfb » 27.07.2009 18:28

Tjones hat geschrieben:Da macht sich der Arzt aber selber strafbar. Lt. Rechtssprechung muss der Arzt immer abwägen was vorrang hat - die Schweigepflicht oder jemanden "blind" auf die Strasse zu lassen - nur der Arzt kann hier aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung entscheiden und zur Vermeidung einer Straftat die Schweigepflicht brechen.

Gibt ja inzwischen schon genug Urteile gegen Ärzte die Straftaten hätten vermeiden können, wenn Sie die Schweigepflicht gebrochen hätten. So haben sie sich ganz einfach mitschuldig gemacht.

Aber - und das habe ich auch schon erlebt - um die Schweigepflicht nicht zu brechen genügt es eine Anonyme Anzeige zu erstatten...

Die Rechtssprechung in Deutschland ist leider häufig sehr weit auslegbar und teils absurd. :roll:

Gut geblubbert, schlecht belegt und ausserdem falsch.

Die OffenbarungsPFLICHTEN- da muss der Arzt melden- sind von den OffenbarungsRECHTEN- der Arzt darf die Schweigepflicht brechen, ist aber nicht verpflichtet- deutlich getrennt. O.a. Fakten gehören keineswegs zu den Pflichten.

Übersichtsartikel

Wenn wir immer erst jemand brauchen, der offizielle Regeln erstellt, und zum Eingreifen auf ziviler Ebene keinen Arsch mehr in der Hosen haben, brauchen wir uns nicht wundern, wenn bald ueberall ein Schild steht- erlaubt ist ja schliesslich, was nicht verboten ist.
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Beitragvon Bazzrak » 28.07.2009 10:01

hm ich könnte mir vorstellen das viele aerzte sich diese tatsache nicht bewusst sind, weil eventuell in ihrer ausbildung die verschwiegenheit ueber alles propagiert wird. keine ahnung wie darueber im srudium gesprochen wird, kenne keinen mediziner.

In kasten 7 §34 steht's ja eindeutig das er dazu die schweigepflicht brechen darf. allerdings besteht zur meldung keine pflicht und darf anscheinend ja auch erst gemeldet werden wenn der patient sich nach einem gespräch uneinsichtig zeigt. wie jedoch kann der arzt das kontrollieren? muss er jetzt dem patienten hinterherlaufen und schaun ob derjeniege noch autofährt??? pauschal melden darf er nach dem bericht auf keinen fall!

allen wär geholfen wenn wir uns in jedem 2ten jahr wie auch bei berufskraftfahrern üblich, einem medizinischem test unterziehen muessen ob wir noch fahrtüchtig sind oder nicht.

so zwingen wir aerzte nicht in einen gewissens- oder gar gesetzeskonflikt, spülen ein wenig geld in die kassen anderer leute und aus unserem portmonee (so jetzt richtig?) und machen unsere straßen ein klein wenig sicherer. Der Regierung die das durchsetzt wird wahrscheinlich auf ewig das vertrauen entzogen.
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Beitragvon Skorrje » 27.08.2010 14:10

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Beitragvon Skorrje » 11.10.2012 05:23

Und noch eine nette Reportage zum Thema:

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Beitragvon Pot » 15.11.2012 09:11

Tjones hat geschrieben:Da macht sich der Arzt aber selber strafbar. Lt. Rechtssprechung muss der Arzt immer abwägen was vorrang hat - die Schweigepflicht oder jemanden "blind" auf die Strasse zu lassen - nur der Arzt kann hier aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung entscheiden und zur Vermeidung einer Straftat die Schweigepflicht brechen.

Gibt ja inzwischen schon genug Urteile gegen Ärzte die Straftaten hätten vermeiden können, wenn Sie die Schweigepflicht gebrochen hätten. So haben sie sich ganz einfach mitschuldig gemacht.

Aber - und das habe ich auch schon erlebt - um die Schweigepflicht nicht zu brechen genügt es eine Anonyme Anzeige zu erstatten...

Die Rechtssprechung in Deutschland ist leider häufig sehr weit auslegbar und teils absurd. :roll:


Ifb hat ja hierzu noch mal alles geschrieben, ich möchte aber dazu auch noch meinen Senf abgeben:

Tjones, Du solltest Dich besser belesen. Eine Offenbarung der Verschwiegenheitspflicht besteht nur bei Planung einer Straftat nach § 138 StGB. Ansonsten steht das Recht der informatiellen Selbstbestimmung in der Verfassung über den anderen.

Wann und Wer Auto fährt, darf also immer noch derjenige selbst bestimmen, vorausgesetzt er hat die Erlaubnis dazu. Die erteilt aber nicht der Arzt, sondern es ist eine Frage des Gesetzgebers. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung in Deutschland aber eben nicht absurd, sondern ziemlich eindeutig. Denn jemanden seine Lebensgrundlage zu kontrollieren und womöglich zu entziehen, ist ein massiver Eingriff in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht.

Solange Dir sowieso von einem Strafgericht (Und zwar nur von einem STRAFgericht, Unschuldsvermutung gilt bei Vorwurf einer Straftat!)keine Straftat nachgewiesen werden kann, hast Du als unschuldig zu gelten. Mit schlechten Augen einen Unfall zu erzeugen, -kann vielleicht- grob Fahrlässig sein, aber damit es tatsächlich eine Straftat im rechtlichen Sinne ist, hängt es davon davon ab, wie die Umstände dazu führten und ob diese Umstände überhaupt mit einer Strafe bedroht werden können. Und genau das muss auch immer erst jeweils individuell im Einzelfall gerichtlich entschieden werden. (§ 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)

Du merkst, so einfach funktioniert unser Rechtssystem nicht und das ist auch gut so! Für jeden von uns! Unser Rechtssystem ist in Sachen Strafbarkeit eines der Besten weltweit. (Ausnahmen wie Kachelmann haben ja diese Regel ausreichend bestätigt)

Sicherlich nerven alte Leute im Auto, allerdings nerven mich die jungen Pöbel umso mehr. Die sind wirklich eine Gefahr und haben durchaus auch straftatähnliche Verhaltensweisen, auch im Straßenverkehr.
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Beitragvon Hajo » 08.10.2015 08:12

Hatte vor zwei Tagen eine Schrecksekunde, die böse hätte ausgehen können. Ich stehe an einer Ampel, um links abzubiegen und auf die Autobahn raufzufahren (Autobahnauffahrt und -abfahrt durch Leitplanken getrennt). Vor mir ein Skoda Fabia. Die Ampel springt auf grün, der fährt los und.... in die linke Auffahrt, also in die Autobahnabfahrt. Der dort stehende PKW und LKW wollten rechts abbiegen und standen daher auch rechts. So paßte alles und sie fuhr an ihnen vorbei, wobei sie sich am LKW schon etwas vorbeiquetschen mußte. Ich dachte "ach du Sch...e", fahre die Autobahnauffahrt hoch auf die Höhe des Fabias und sehe, es ist eine ältere Dame. Ich hupe und gebe Zeichen, dass sie wenden soll. Sie hatte ihren Fehler schon bemerkt und fuhr ganz nach rechts und blieb stehen. Ich dachte mir, auf der Fahrspur wird sie nie den Wagen gewendet bekommen. Ich also meinen Wagen auch mit Warnblinkanlage nahe der Leitplanke abgestellt, rübergeklettert und ihr den Wagen gewendet, als keine Fahrzeuge kamen. Zum Glück kam nach der Kurve oben eine längere Gerade, so dass die abfahrenden Fahrzeuge uns rechtzeitig sehen konnten.

So schnell geht das, und dabei war es hell, kein Regen, kein Nebel, beste Sichtbedingungen.
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Beitragvon Tigershark4 » 08.10.2015 14:16

Mir kam schon mal in Dortmund, auf der Zufahrt zur A45 Dtmd. Oespel/Kley ein Fahrzeug in der Zufahrt entgegen, aber kein Senior!! Mann circa Ende 30 Anfang 40
ich hatte das große Glück, das ich das entgegenkommende Fahrzeug, schon von oben ( einer Brücke) aus gesehen habe!
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Beitragvon Leselöwe » 09.10.2015 05:23

Aus Sicht eines 20jährigen sind das auch alles Senioren..... :wink:

Gruß
Steffen
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