2006 wurde die StVZO mal wieder geändert. In § 72 (ziemlich weit unten) steht, dass die derzeit geltende Regelung für die Abgassonderuntersuchung (AU in § 47a) nur noch bis zum 31.12.2009 Gültigkeit hat.
Danach wird selbstmurmelnd eine analoge Prüfung, dann jedoch im Rahmen der weiterhin fälligen HU erfolgen. Sie heißt "Umweltverträglichkeitsprüfung". Wo ist nun der Unterschied?
Ganz einfach: Auf dem vorderen Nummernschild wird kein AU-Bepper mehr verklebt. Da könnt ihr jetzt wieder ein Bild Mutti oder so anbringen.

Auch sehr vorteilhaft: Eine beschädigte oder verlorene AU-Plakette muss ab 01.01.2010 nicht mehr ersetzt werden. Wie ihr ja alle wisst (

Bei Interesse stehen hier noch mehr Infos, u.a. unterschieden nach OBD- und non-OBD-Fahrzeugen.